13.12.2022
Von: comma4
Neues Kostengesetz
Am 1. August 2013 tritt ein neues Notarkostengesetz in Kraft. Die genaue Bezeichnung dieses Gesetzes lautet: Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare. Die Abkürzung lautet GNotKG. Dieses neue Gesetz löst die bisherige Kostenordnung (KostO) ab.